|
Eine Risikolebensversicherung ist eine bestimmte Form der Lebensversicherung. Bei einer Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Arten der Absicherung. Allen Formen im Bereich der Risikolebensversicherung ist jedoch gemeinsam, dass die vertraglich vereinbarte Leistung vom jeweiligen Versicherungsunternehmen nur dann geleistet werden muss, wenn der Tod des Versicherten während der vereinbarten Vertragslaufzeit eintritt. Nur dann muss die Risikolebensversicherung die Versicherungssumme auszahlen. Wenn der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit allerdings nicht eintritt, dann hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme. Somit sind dann auch Beitragszahlungen verfallen. Die Beitragszahlungen in eine Risikolebensversicherung fallen im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten vergleichsweise niedrig aus, da einzig beim Eintreten des Versicherungsfalles, in dem Falle der Tod des Versicherten, eine Leistung von der Versicherung erbracht werden muss.
Die Risikolebensversicherung ist die häufigste Form von sogenannten Risikoversicherungen, die es zum Beispiel auch für den Fall von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit gibt. Besonders populär ist die Versicherungsvariante mit einer gleichbleibenden Versicherungssumme. Außerdem sind Risikolebensversicherungen beliebt, wenn die Versicherungssumme fallend ist. Tritt bei einer Risikolebensversicherung der Tod des Versicherungsnehmers ein, so ist die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme fällig und wird an die festgelegten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bezugsberechtigte bei der Zahlung von Leistungen aus einer Risikolebensversicherung sind zum Beispiel Angehörige oder sonstige vom Versicherten eingesetzte Personen, die notariell beglaubigt worden sind. In den meisten Fällen werden die Versicherungssummen aus Risikolebensversicherungen zum Absichern von Angehörigen oder zur Begleichung von Verbindlichkeiten verwendet.
Eine Risikolebensversicherung mit einer fallenden Versicherungssumme wird vorzugsweise zur Absicherung von zu tilgenden Krediten oder Darlehen verwendet. Dabei gilt die Formel, dass die Versicherungssumme in dem Maße abnimmt, wie die Tilgung des Darlehens voranschreitet. Banken bieten diese Form der Lebensversicherung zumeist unter der Bezeichnung Restschuldversicherung in Verbindung mit Krediten oder Darlehen an und nutzen dies als eine Art Absicherung gegenüber dem Kreditnehmer. Eine weitere Form der Risikolebensversicherung ist die sogenannte Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser werden mehrere Personen versichert und im Falle, dass einer der Versicherten stirbt, zahlt die Versicherung einmal die vereinbarte Versicherungssumme. Die verbundenen Risikolebensversicherungen nehmen vor allem Ehepaare ohne Kinder oder Geschäftspartner in Anspruch, also primär Personen, die wirtschaftlich direkt voneinander anhängig sind. Mit der Zahlung der Versicherungssumme endet die Versicherung.
|